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   LSG Sachsen, 02.05.2022 - L 4 R 487/21 B ER   

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https://dejure.org/2022,11433
LSG Sachsen, 02.05.2022 - L 4 R 487/21 B ER (https://dejure.org/2022,11433)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.2022 - L 4 R 487/21 B ER (https://dejure.org/2022,11433)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - L 4 R 487/21 B ER (https://dejure.org/2022,11433)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R

    Krankenversicherung der Rentner - Beitragsnachforderung - Befugnis des

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.05.2022 - L 4 R 487/21
    Dasselbe gilt für die Nacherhebung rückständiger Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (Anschluss an BSG, Urteil vom 31.03.2017 - B 12 R 6/14 R - juris Rn. 24) und gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 SGB XI für die Beitragspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

    Dasselbe gilt für die Nacherhebung der seit 1.4.2017 rückständigen Beiträge der Antragstellerin zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (vgl. BSG, Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 6/14 R - juris Rn. 24) und gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Versicherungs- und Beitragspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.

    Insoweit findet ein "Quellenabzug" statt, sodass rechtstechnisch die Beitragszahlung danach in der Weise geschieht, dass der Träger der Rentenversicherung in einem ersten Schritt die Rente "gekürzt" um den von dem Versicherten zu tragenden Krankenversicherungsbeitrag auszahlt und sodann zahlt er in einem zweiten Schritt den einbehaltenen Betrag - als eine Art Inkasso-Stelle für die Krankenkassen - an die Deutsche Rentenversicherung Bund (vgl. BSG, Urteil vom 31.3.2017 - B 12 R 6/14 R - juris Rn. 25 m.w.N.).

  • BSG, 18.07.2007 - B 12 R 21/06 R

    Krankenversicherung der Rentner - Zusatzbeitrag ab 1.7.2005 ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Sachsen, 02.05.2022 - L 4 R 487/21
    - B 12 R 21/06 R - juris Rn. 13 m.w.N.).

    Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass in einem Hauptsacheverfahren der für die Antragstellerin zuständige Krankenversicherungsträger gemäß § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist (BSG, Urteil vom 18.7.2007 - B 12 R 21/06 R - juris Rn. 13).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 06.11.2023 - L 2 AL 22/23

    Einstweiliger Rechtsschutz - Heranziehung zur Winterbeschäftigungs-Umlage -

    Solche ernstlichen Zweifel im Sinne der Vorschrift bestehen, wenn der Erfolg des gegen den Verwaltungsakt gerichteten Rechtsbehelfs wahrscheinlicher ist als der Misserfolg (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. März 2014 - L 1 R 40/14 B ER - juris Rn. 14; Sächsisches LSG, Beschluss vom 2. Mai 2022 - L 4 R 487/21 B ER - juris Rn. 26; Keller, a.a.O., § 86a Rn. 27a).
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